Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TrustFokus, Baustraße 9, 19061 Schwerin

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TrustFokus, Baustraße 9, 19061 Schwerin (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die in Abschnitt 3 aufgeführten Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden vom Anbieter nicht geschlossen. Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind demnach der Anbieter und der jeweilige Unternehmenskunde. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Alle Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich im Rahmen individuell vereinbarter Verträge; etwaige individuelle Abreden zwischen den Vertragspartnern gehen diesen AGB vor, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

Der Vertragsschluss über die vom Anbieter angebotenen Leistungen erfolgt durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme) zwischen Anbieter und Kunde, in der Regel in Textform oder Schriftform. Ein Vertrag kommt entweder durch Unterzeichnung eines individuellen Leistungsvertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungsgegenstände ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Diese AGB werden durch Bezugnahme in den Einzelvertrag einbezogen und gelten ergänzend zu diesem. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt für den Kunden entsprechend der individuellen Vereinbarung folgende Dienstleistungen bzw. Werke: (1) Optimierung des Google-Unternehmensprofils (Local SEO), (2) Erstellung von 360°-Fotografien und virtuellen Rundgängen von Geschäftsräumen, sowie (3) Einrichtung und Betrieb von selbst gehosteten KI-Telefonbots als Automationslösung. Die nachfolgenden Bestimmungen konkretisieren diese Leistungsarten. Die genaue Leistungsbeschreibung, der Leistungsumfang und etwaige besondere Anforderungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.

3.1 Google-Unternehmensprofil-Optimierung (Local SEO)

Der Anbieter übernimmt auf Wunsch des Kunden die Optimierung und fortlaufende Betreuung des Google-Unternehmensprofils des Kunden zum Zwecke der lokalen Suchmaschinenpräsenz (Local SEO). Dies umfasst insbesondere die Aktualisierung von Unternehmensinformationen, die Pflege von Beiträgen, Bildern oder Bewertungen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Auffindbarkeit, wobei sich diese Tätigkeit ausschließlich auf das Google-Unternehmensprofil bezieht und keine Website-Optimierung beinhaltet. Es handelt sich bei dieser Tätigkeit um eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, d.h. ein bestimmter Erfolg (wie z.B. eine konkrete Platzierung in den Suchergebnissen oder eine Umsatzsteigerung) wird nicht geschuldet. Der Anbieter hat auf die Platzierung bei Google keinen direkten Einfluss; Google-Rankings und Einblendungen des Unternehmensprofils ergeben sich aus Algorithmen und Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter daher keine Garantie für eine bestimmte Positionierung oder einen bestimmten Erfolg der Optimierungsmaßnahmen übernimmt. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Anbieter bei dieser Dienstleistung ausschließlich die vereinbarten Tätigkeiten (Bemühensschuld), nicht jedoch einen konkreten Erfolg. Gesetzliche Vorschriften über Werkverträge finden insoweit keine Anwendung.

3.2 Erstellung von 360°-Aufnahmen und virtuellen Rundgängen

Der Anbieter erstellt für den Kunden professionelle 360°-Fotografien von dessen Geschäftsräumen und stellt daraus virtuelle Rundgänge (z. B. für Google Street View oder die eigene Webseite des Kunden) her. Diese Leistung wird in der Regel als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbracht, da ein konkretes Arbeitsergebnis (die Aufnahmen bzw. der Rundgang) geschuldet wird. Der Leistungsgegenstand umfasst die Planung des Fotoshootings, die Durchführung der 360°-Aufnahmen vor Ort in den Räumlichkeiten des Kunden sowie die Nachbearbeitung und Zusammenstellung zum virtuellen Rundgang gemäß den vereinbarten Spezifikationen. Der Anbieter schuldet die Herstellung des vereinbarten Werks (der virtuellen Tour) und wird dem Kunden das fertige Material innerhalb der vereinbarten Frist in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, das fertiggestellte Werk nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und – bei Wesentlichkeit der Vertragsgemäßheit – abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sofern der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung keine schriftlichen Mängel mitteilt, gelten die 360°-Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Auf diese Weise kommt deutlich der Werkvertragscharakter dieser Leistung zum Ausdruck; nach erfolgter Abnahme richten sich etwaige Gewährleistungsrechte nach Ziff. 8 dieser AGB.

3.3 Einrichtung und Betrieb von KI-Telefonbots

Der Anbieter übernimmt für den Kunden die Einrichtung eines KI-Telefonbots (z. B. auf Basis von Spracherkennung und automatisierten Dialogsystemen) sowie den anschließenden Betrieb dieser Lösung auf eigenen oder angemieteten Server-Systemen. Diese Leistung gliedert sich in zwei Phasen: (a) die einmalige Einrichtung/Implementierung des Telefonbots und (b) der fortlaufende Betrieb (Hosting, Wartung und Betreuung) des Systems. Die Einrichtung erfolgt als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB): Der Anbieter schuldet die funktionsfähige Implementierung des Telefonbots gemäß den mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen (z. B. Anbindung an die Telefonanlage, Einrichtung der KI-Dialoge, Konfiguration von Server und Software). Nach erfolgreicher Einrichtung wird das System dem Kunden in betriebsfähigem Zustand übergeben; es kann eine förmliche Abnahme dieser Werkleistung durch den Kunden erfolgen. Der anschließende Betrieb des KI-Telefonbots stellt eine Dauerschuldleistung im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) dar: Der Anbieter übernimmt die technische Bereitstellung und Systempflege, schuldet aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Bot-Betriebs. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass der KI-Bot alle Anfragen jederzeit fehlerfrei beantwortet oder bestimmte Konversionsraten erzielt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anbieter wird den Bot mit angemessener Sorgfalt betreiben und eine möglichst hohe Verfügbarkeit anstreben. Hierzu nutzt der Anbieter deutsche Rechenzentren eines Drittanbieters (z. B. Serverbetrieb bei Hetzner Online GmbH oder vergleichbar), um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gerecht zu werden. Gewisse Wartungszeiten oder unvermeidbare Betriebsunterbrechungen (etwa aufgrund von Updates, technischer Störungen oder höherer Gewalt) können auftreten; der Anbieter bemüht sich, solche Unterbrechungen kurz zu halten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Kunde den laufenden Bot-Betrieb entsprechend Ziff. 7 monatlich kündigen. Die initiale Einrichtung bleibt hiervon unberührt und endet mit der Abnahme des fertigen Systems.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung bei der Vertragsdurchführung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich ist. Insbesondere wird der Kunde:

  • Erforderliche Informationen und Zugänge bereitstellen: Alle notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich erbringen, insbesondere dem Anbieter sämtliche für die Leistung benötigten Informationen, Daten, Unterlagen und Zugangsberechtigungen zur Verfügung stellen. Dies umfasst u. a., dem Anbieter den erforderlichen Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil des Kunden einzuräumen (z. B. als Administrator oder Manager des Profils) sowie – falls nötig – Zugang zu sonstigen Systemen oder Accounts zu gewähren. Weiterhin sorgt der Kunde dafür, dass vereinbarte Termine (etwa für Fototermine oder Installationstermine) ermöglicht werden und Ansprechpartner zur Zusammenarbeit bereitstehen. Für Fotoaufnahmen stellt der Kunde sicher, dass die betreffenden Betriebsräume am Tag des Fotoshootings zugänglich, sauber und aufgeräumt sind, entsprechend den Anforderungen für virtuelle Rundgänge. Der Rundgang soll einen repräsentativen Zustand der Räumlichkeiten widerspiegeln und keine bloße Momentaufnahme zufälliger Unordnung darstellen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass während des Shootings keine Hindernisse bestehen und alle erforderlichen Vorkehrungen (etwa hinsichtlich Beleuchtung oder Raumausstattung) getroffen sind.
  • Rechtmäßigkeit von Inhalten und Daten sicherstellen: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, Angaben und Daten, die er dem Anbieter für die Leistungserbringung zur Verfügung stellt oder deren Verwendung er dem Anbieter anweist. Er garantiert, dass sämtliche solcher Inhalte zutreffend sind und keine Rechte Dritter verletzen sowie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt ferner sicher, dass er alle datenschutzrechtlich erforderlichen Informationspflichten (insbesondere nach Art. 12 DSGVO) gegenüber den betroffenen Personen (z.B. Anrufern) erfüllt, wenn diese durch den KI-Telefonbot verarbeitet oder aufgezeichnet werden. Ebenso wird der Kunde alle erforderlichen sonstigen Einwilligungen einholen, falls durch die Leistungen des Anbieters Rechte Dritter berührt sein könnten – z.B. Zustimmung von Personen, die auf 360°-Fotografien erkennbar abgebildet sind. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Der Anbieter ist nicht zur Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit verpflichtet. Er führt insbesondere keine Rechtsberatung für den Kunden durch. Sollte der Kunde bezüglich der Rechtmäßigkeit von Inhalten oder dem Einsatz der Leistungen (etwa im Bereich Datenschutz bei Telefonbot-Nutzung oder Wettbewerbsrecht bei Google-Einträgen) unsicher sein, obliegt es ihm, eigene juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Kunde hat dem Anbieter alle Nachteile zu ersetzen, die aus einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder sonstigen Pflichten resultieren. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter entstehenden Mehraufwand und Verzögerungen zu tragen, falls vom Kunden zu liefernde Inhalte, Zugänge oder Mitwirkungen nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Dies umfasst insbesondere die Kosten für verschobene oder zusätzliche Vor-Ort-Termine (z.B. Fotoshootings oder Installationsarbeiten), die aufgrund unzureichender Vorbereitung oder nicht erfolgter Mitwirkung des Kunden notwendig werden.

5. Freistellung bei Rechtsverletzungen

Verletzt der Kunde schuldhaft die in Ziff. 4 genannten Pflichten oder sonstige gesetzliche Obliegenheiten und wird der Anbieter infolgedessen von Dritten – einschließlich staatlicher Stellen – wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen, so stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder durch den Einsatz der Leistungen des Anbieters entsprechend den Weisungen des Kunden. Die Freistellung umfasst auch etwaige Verfahrenskosten, angemessene Rechtsverteidigungskosten und sonstige Schäden des Anbieters, die aus der Inanspruchnahme durch Dritte resultieren. Der Anbieter wird den Kunden über entsprechende Anspruchsgeltendmachungen Dritter unverzüglich informieren und – soweit zumutbar – die Verteidigung in Abstimmung mit dem Kunden führen. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Die Freistellungsverpflichtung des Kunden greift nicht, soweit der Anbieter die betreffenden Rechtsverletzungen selbst zu vertreten hat.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – in Form einer einmaligen Einrichtungsgebühr (für einmalige Leistungen wie z.B. die 360°-Aufnahmen oder die KI-Bot-Installation) sowie einer laufenden monatlichen Pauschale für fortdauernde Leistungen (z.B. Google-Profil-Betreuung, KI-Bot-Betrieb) vereinbart. Höhe und Fälligkeit dieser Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Soweit im Vertrag nicht anders festgelegt, wird die einmalige Einrichtungspauschale nach Leistungserbringung bzw. Abnahme der Einrichtung fällig gestellt, die monatlichen Pauschalen werden jeweils monatlich im Voraus oder zum Beginn jedes Leistungsmonats in Rechnung gestellt. Rechnungen des Anbieters sind, sofern nicht abweichend angegeben, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Im Verzugsfalle ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung vorläufig auszusetzen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Vergütung behält sich der Anbieter das Eigentum an etwaigen zu liefernden Arbeitsergebnissen sowie alle Nutzungsrechte hieran vor. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen zu verweigern, bis er wegen seiner Vergütung und Auslagen vollständig befriedigt ist, sofern dem nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Soweit nicht abweichend im Einzelvertrag geregelt, werden Verträge über laufende Dienstleistungen (wie die fortlaufende Google-Unternehmensprofil-Betreuung oder den KI-Bot-Betrieb) auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und der Anbieter können solche Verträge jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Mindestvertragszeitraums ist ausgeschlossen, sofern im Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit oder anfängliche Bindungsfrist festgelegt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet oder erheblich gegen seine Mitwirkungspflichten (Ziff. 4) verstößt. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin; § 648a BGB bleibt unberührt.

Bei Werkverträgen (z.B. Verträgen über einmalige Erstellung von 360°-Aufnahmen oder Bot-Einrichtung) endet das Vertragsverhältnis mit der Abnahme bzw. vollständigen Herstellung des geschuldeten Werks. Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung eines Werkvertrags durch den Kunden vor Fertigstellung ist – vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden, den Werkvertrag gemäß § 648 BGB jederzeit zu kündigen, bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestehen; macht der Kunde hiervon Gebrauch, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen (§ 648 S.2 BGB: der volle Vergütungsanspruch des Anbieters abzüglich ersparter Aufwendungen). Eine Kündigung hat in allen Fällen in Textform zu erfolgen, um wirksam zu sein.

8. Abnahme, Gewährleistung und Verjährung bei Werkleistungen

Abnahme: Soweit der Anbieter dem Kunden werkvertragliche Leistungen schuldet (insbesondere die in Ziff. 3.2 und 3.3 genannten Werke), ist der Kunde zur Abnahme der vertragsgemäßen Leistung verpflichtet. Der Anbieter kann dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme setzen. Der Kunde hat das Werk unverzüglich nach Bereitstellung auf Vertragsgemäßheit und etwaige Mängel zu prüfen. Eventuelle Mängel hat er dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen, unter genauer Beschreibung des Mangels. Unterlässt der Kunde eine form- und fristgerechte Mängelanzeige oder nutzt er das Werk nachweislich ohne Vorbehalte (z.B. öffentliche Verwendung der 360°-Tour, Liveschaltung des Telefonbots), so gilt das Werk als abgenommen und frei von offensichtlichen Mängeln. Etwaige bei Abnahme bekannte, aber nicht gerügte Mängel sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

Gewährleistung: Für berechtigte Mängel, die der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist ordnungsgemäß gerügt hat, haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wie folgt: Der Anbieter ist zunächst berechtigt und verpflichtet, einen Mangel der Werkleistung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung (Nacherfüllung) zu beheben. Der Kunde hat dem Anbieter hierfür angemessene Gelegenheit und Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung trotz mindestens zweier Versuche fehl, ist sie für den Anbieter unmöglich oder dem Anbieter unzumutbar, kann der Kunde – nach seiner Wahl – vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziff. 9 (Haftung) etwas anderes ergibt. Garantieerklärungen im Rechtssinne gibt der Anbieter nicht ab, sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart; insoweit wird jegliche Garantiehaftung ausgeschlossen.

Verjährung: Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln an Werkleistungen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (in der Regel ab Abnahme des Werks). Diese Frist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder für Personenschäden; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine etwaige Nachbesserung oder Ersatzlieferung lässt die Verjährungsfrist nicht erneut beginnen, sondern bleibt auf den Zeitraum bis zum ursprünglichen Verjährungsablauf begrenzt, es sei denn, der Anbieter hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen.

9. Haftungsumfang und Haftungsbeschränkung

Haftungsumfang: Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen für verschuldete Schäden, jedoch der Höhe und dem Grunde nach beschränkt wie folgt (Haftungsbeschränkung):

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Bei einfach fahrlässiger Verursachung eines Schadens haftet der Anbieter – soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt ist – nicht. Kardinalpflichten sind solche wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Wird eine solche Kardinalpflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Anbieters auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Haftungsausschlüsse: Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist eine Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder immaterielle Schäden des Kunden, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter übernimmt ferner keine Haftung für vom Kunden verursachte Datenverluste oder Rechtsverstöße. In jedem Fall bleibt eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen; Referenznennung

Soweit der Anbieter dem Kunden im Rahmen eines Auftrags urheberrechtlich schutzfähige Arbeitsergebnisse (z. B. Fotografien, Grafiken, virtuelle Rundgänge, Software, Konzepte, Dokumentationen etc.) zur Verfügung stellt, erhält der Kunde – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfall – ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den überlassenen Ergebnissen zu eigenen Geschäftszwecken. Dieses Nutzungsrecht umfasst die vertraglich vorausgesetzte Verwendung; eine darüberhinausgehende Nutzung (insbesondere die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Unterlizenzierung der Arbeitsergebnisse) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters, soweit nicht gesetzlich erlaubt. Ausschließliche Nutzungsrechte oder weitergehende Verwertungsrechte werden dem Kunden nur eingeräumt, wenn dies individuell vereinbart wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung bleiben sämtliche Nutzungsrechte vorbehaltlich beim Anbieter; der Anbieter kann dem Kunden die Nutzung der gelieferten Arbeitsergebnisse bis dahin widerruflich gestatten (ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB).

Der Anbieter bleibt Urheber bzw. Rechteinhaber an den von ihm geschaffenen Werken, soweit dies urheberrechtlich relevant ist, und darf – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – angemessene Hinweise auf seine Urheberschaft an geeigneter Stelle anbringen (z. B. Copyright-Vermerke in virtuellen Touren oder Quellcode). Der Kunde darf diese Urhebervermerke nicht ohne Zustimmung des Anbieters entfernen oder verändern.

Referenznutzung: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter den Namen und das Logo des Kunden für Referenzzwecke verwenden darf. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zu Demonstrations- und Werbezwecken öffentlich zu präsentieren (etwa auf der eigenen Website oder in Präsentationen), sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Ein solcher Widerspruch ist vom Kunden in Textform mitzuteilen. Im Falle eines wirksamen Widerspruchs wird der Anbieter etwaige Referenznennungen zukünftig unterlassen und bereits bestehende Referenzverwendungen in einem zumutbaren Rahmen entfernen.

11. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.

Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters (Schwerin). Der Anbieter ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

Erfüllungsort für alle Leistungen des Anbieters und Zahlungen des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Kein/formelles Arbeitsverhältnis: Durch diesen Vertrag wird kein gesellschaftsrechtliches oder arbeitsrechtliches Verhältnis begründet; der Anbieter erbringt seine Leistungen als selbstständiger Dienstleister bzw. Werkunternehmer.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Textformerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Einzelvertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. Im Übrigen bedürfen einseitige rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen des Kunden (z. B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mangelanzeigen) der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben oder in diesen AGB abweichend geregelt ist.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrem Datum in Kraft und gelten, solange sie nicht durch neuere AGB ersetzt werden. Sie finden auch auf zukünftige Verträge zwischen Anbieter und Kunde Anwendung, ohne dass in jedem Einzelfall erneut auf sie Bezug genommen werden muss, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.